Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse
Leider findet keine Kostenübernahme der Behandlungskosten beim Heilpraktiker der gesetzlichen Krankenkasse statt.
Sofern bei Ihrer Erkrankung alle anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, gibt es die Möglichkeit einen Teil der Behandlungskosten beim Heilpraktiker durch die gesetzlichen Krankenkassen auf Kulanzbasis erstattet zu bekommen. Dieses Vorgehen verspricht aber leider auch nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Erfolg.
Daher sollten Sie immer davon ausgehen, dass Sie die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis selber tragen müssen.
Ansonsten können Sie die Behandlungskosten als "außergewöhnliche Belastung" in Ihrer Einkommensteuer geltend machen. In Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen werden die Behandlungskosten dann steuerlich anerkannt. Genauere Auskunft erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.
Kostenübernahme der privaten Krankenkasse und Beihilfestellen
Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. In Abhängigkeit von Ihrer privaten Krankenversicherung, Ihrem Vertrag und Tarif kann eine teilweise bis vollständige Kostenübernahme möglich sein.
Unsere Rechnungen orientieren sich am Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
In manchen Fällen verweigern die privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme allerdings auch vollständig und berufen sich dabei auf die "Wissenschaftlichkeitsklausel" oder andere wiederkehrende Ablehnungsgründe für Naturheilkunde.
Kostenübernahme im Rahmen von Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Auch hier gelten die gleichen Aussagen wie unter dem Punkt „Kostenübernahme der privaten Krankenkassen und Beihilfestellen“